Umsetzung der DSGVO in der Praxis10 Punkte für das sichere Scheitern (ein nicht ganz ernstes Fazit)
Die DSGVO ist jetzt seit etwa drei Monaten durch. Und gefühlt haben auch die meisten Unternehmen damit abgeschlossen. Doch auch, wenn man zum Stichtag alle Voraussetzungen für die DSGVO erfüllt hatte, so ist das kein Garant dafür, dass man die nächsten fünf Jahre nichts mehr von der DSGVO hört, geschweige denn zum Thema Datenschutz. Denn nichts ist in unserer modernen Welt so beständig wie die Unbeständigkeit. Unter dem Motto „10 Punkte für das sichere Scheitern“ hat Martin Aschoff hier noch mal die wichtigsten Fakten zusammengetragen, damit Sie auch längerfristig im Einklang mit dem Datenschutz leben. Wir wünschen viel Spaß mit unserer ironischen 10 Punkte Checkliste DSGVO.
Unsere Empfehlungen zum sicheren Scheitern
1. Lesen aber nicht hinterfragen oder nachprüfen

Aber wie weiß man, was stimmt und was nicht? Als Erstes sollte man überprüfen, woher bestimmte Artikel und Empfehlungen überhaupt stammen. Gerade bei Online-Artikel handelt es sich oft nicht um Informationen aus erster Hand, sondern um Beiträge, die von größeren Medien stammen. Dabei kann es schnell passieren, dass ein Zusammenhang nicht mehr ganz richtig dargestellt wird. Daher sollte, wenn möglich, immer die Primärquelle gelesen werden. Vergessen Sie dabei auch nicht, die Seriosität der Quelle. Ein Fachmagazin ist sicher kompetenter als die Zeitung mit den vier großen Buchstaben. Wenn Sie eine in diesem Fachgebiet kompetente Anwaltskanzlei rufbereit haben, bekommen Sie sicher die verbindlichsten Antworten. Eine weitere Möglichkeit ist der Austausch mit anderen Betroffenen (Unternehmen). Was für Erfahrungen haben diese gesammelt? Wie sind diese an die Sache herangegangen? So können Sie von den Erfahrungen anderer profitieren.
2. Mein Anwalt kümmert sich um das Thema

3. Meine Auftragsverarbeiter kümmern sich um das Thema

Mehr zum Thema CLOUD Act finden Sie hier.
4. Datenschutz interessiert meine Kunden nicht (die teilen eh alles)

5. Einwilligungen durch Bestechung oder Erpressung erkaufen

Dies ist aber mit der EU-DSGVO ganz klar nicht mehr möglich (Artikel 7, Absatz 4). So klagt beispielsweise Maximilian Schrems (ein österreichischer Datenschutzaktivist) gerade gegen Facebook, weil er der Meinung ist, dass Facebook für die Eröffnung eines Kontos zu viele Einwilligungen vom Nutzer fordert, die für den Betrieb eines Facebook-Kontos nicht unbedingt erforderlich wären.
Es gibt allerdings Grauzonen, was noch als überzeugendes Argument für eine Einwilligung und noch nicht als Bestechung angesehen werden kann. Hier fragen Sie am besten Ihren Anwalt oder warten auf die ersten Gerichtsurteile zum Thema, denn die werden kommen (siehe Facebook).
6. Auf das Recht auf Auskunft nicht vorbereitet sein

Klar bekommen Sie es hin, mal eine einzelne Anfrage zu beantworten, aber was ist, wenn es mehr werden? Bevor es so weit kommt, sollte dringend darüber nachgedacht werden, wie man im Unternehmen einen möglichst automatisierten Auskunftsprozess implementieren kann und das am besten gestern wie morgen. Denn gerade bei mehreren Anfragen ist ein Monat, den Sie laut DSGVO zur Auskunft Zeit haben, nicht lang. Daher sollte so viel wie möglich digitalisiert und automatisiert ablaufen, schon allein um die eigenen personellen Ressourcen nicht mit unnötigen Aufgaben zu belasten. Die an den Anfragenden übermittelten Daten müssen übrigens digital verarbeitbar sein.
7. Widersprüche und Löschaufträge gedankenlos umsetzen

8. Glauben, dass man mit der DSGVO-Umsetzung fertig ist

9. Meldungen an die Aufsichtsbehörde „vergessen“

10. EU-DSGVO so weit wie möglich ignorieren, denn Datenschützer haben die „Großen im Visier“

Haben Sie sich hier wieder gefunden und brauchen vielleicht auch noch Unterstützung bei der rechtskonformen Umsetzung der DSGVO? Dann besuchen Sie uns doch auf der dmexco. Hier zeigen wir Ihnen, wie es mit dem DSGVO-konformen E-Mail-Marketing klappt.
Weitere Beiträge zum Thema Datenschutz und DSGVO finden Sie hier:
