E-Mail-Zustellung

Ein Link allein im Newsletter ist nicht mehr genungDas müssen Sie beachten, um Ihr Whitelisting nicht zu gefährden

Die CSA (Certified Senders Alliance) garantiert seinen Mitgliedern einen sicheren Versand von E-Mails und sorgt somit dafür, dass seriöse E-Mails nicht im Spamordner landen. Hierfür ist aber auch ein hoher Standard notwendig, um nicht durch schwarze Schafe diesen Vorteil der beteiligten Versender zu zerstören. Um das Whitelisting weiterhin zu garantieren, werden die Vorgaben für die Versender regelmäßig den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Die folgende Änderung gilt ab dem 25.05.2019.

Die aktuellste Neuerung sieht beim Versand von kommerziellen Mails eine Impressumspflicht vor.

Diese Anpassung wurde bereits 2018 mit einer einjährigen Übergangsfrist in die CSA-Aufnahmekriterien übertragen. So muss ab dem 25.05.2019, bei jedem zum kommerziellen Zweck versendeten Mailing, der Auftraggeber im Volltext erkennbar sein.

Bisher war es nach Auffassung der CSA ausreichend, Impressumsangaben über einen Link zur Verfügung zu stellen. Es hat sich aber in der Praxis gezeigt, dass dies nicht immer wie gewünscht funktioniert. So konnte der Link aufgrund technischer Probleme nicht immer geöffnet werden und für den Empfänger waren somit die Angaben im Impressum nicht einsehbar. Dieser Fall kann einen Anlass für Beschwerden oder rechtliche Beanstandungen geben. Daher wurde eine Ergänzung der Regelung in Ziffer 2.4 der Aufnahmekriterien vorgenommen.

2.4. Der Auftraggeber, das heißt der Vertragspartner des Versenders einer geschäftsmäßigen E-Mail, muss klar erkennbar sein. In jeder versendeten E-Mail muss ein leicht erkennbares Impressum, spätestens zwölf Monate nach Inkrafttreten der Aufnahmekriterien als Volltext, enthalten sein.

Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich im § 5 Absatz 1 Satz 1 des Telemediengesetzes. In diesem steht, dass Dienstanbieter für geschäftsmäßige Telemedien die entsprechenden Informationen unter anderem unmittelbar und ständig zur Verfügung stellen müssen.

Was bedeutet das für Sie?

Ein Link allein in einem Mailing erfüllt somit nicht die Anforderungen. Das Impressum muss daher als Volltext vorhanden sein.

Wenn Sie selbst über eine CSA-Zertifizierung verfügen oder über einen E-Mail-Software-Provider das Whitelisting nutzen, gilt diese Regelung. Wenn nicht vorhanden, sollten Sie Ihr Newsletter-Template entsprechend anpassen, um unnötige Schwierigkeiten zu vermeiden.

Certified Senders Alliance

Über die CSA

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Die CSA (Certified Senders Alliance) ist ein Postivlistenprojekt, welches das so genannte Whitelisting sicherstellt. Dieses wurde gemeinsam vom Deutschen Dialogmarketing Verband DDV und eco, dem Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. ins Leben gerufen. Neben den Versendern sind an der CSA auch eine Vielzahl von E-Mail-Providern beteiligt, um den Versendern eine reibungslose Zustellung zu garantieren. Das Whitelisting sorgt somit dafür, dass E-Mails von gelisteten Empfängern nicht von Providerseite aus im Spamordner landen. Grundlage für die Aufnahme zum CSA-Whitelisting sind die Einhaltung bestimmter organisatorischer, rechtlicher und vor allem technischer Kriterien im E-Mail-Marketing.