Strengere Richtlinien für CSA-Whitelisting

CSA-Whitelisting: Strengere Richtlinien für Versender

CSA-Whitelisting: Strengere Richtlinien für Versender

Wir wissen, wie wichtig es ist, dass Ihre E-Mails und Newsletter auch in der Inbox Ihrer Empfänger ankommen. Damit das reibungslos klappt, ist AGNITAS unter anderem Mitglied der Certified Senders Alliance (CSA). Denn das CSA-Whitelisting spielt eine wichtige Rolle beim Inbox Placement. Natürlich achten wir darauf, dass die hohen CSA-Qualitätskriterien und strengen Richtlinien eingehalten werden.

Seit 01.10.2016 gilt eine neue CSA-Verfahrensordnung und ab 04.11.2016 greifen neue Aufnahmekriterien, über die wir Sie kurz informieren möchten.

CSA-Whitelisting ein wichtiger Baustein bei der Zustellung

Eine Teilnahme an der Certified Senders Alliance bedeutet, dass Spam-Filter der Internet Service Provider (ISP) i.d.R. nicht greifen und die E-Mails somit direkt in der Inbox des Empfängers landen. So sind unsere Kunden z.B. nicht von der SPF-Verschärfung bei web.de, gmx und 1&1 betroffen, da wir durch die Teilnahme am CSA-Whitelisting dort als vertrauenswürdig eingestuft sind.
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CSA-Pranger: Veröffentlichung von wiederholten Verstößen

Damit das Vertrauen in die CSA-Whitelist nicht missbraucht wird, achtet eine zentrale Beschwerdestelle darauf, dass die Mails alle rechtlichen Normen erfüllen. Hier gilt seit 1. Oktober 2016 eine neue CSA-Verfahrensordnung: Fällt ein Versender mehrmals negativ auf (3 Rügen innerhalb von 6 Monaten), wird dieser am CSA-Pranger veröffentlicht. Bei weiteren Verstößen innerhalb von 6 Monaten, erfolgt ein temporärer Ausschluss von der Whitelist. Mehrere temporäre Ausschlüsse führen schließlich zu einem dauerhaften Ausschluss. Es ist also ein Qualitätsmerkmal, das den Erfolg einer Mailing-Kampagne direkt beeinflussen kann, ob ein CSA-Teilnehmer auf dem Rügen-Pranger erscheint.

AGNITAS stand übrigens noch nie auf dem CSA-Pranger:

Weitere Änderungen der CSA-Richtilinien

Ab dem 4. November 2016 werden die Kriterien für neue und bestehende Teilnehmer verschärft. So gilt ab diesem Zeitpunkt z.B. eine maximale Hardbounce-Rate von 1 % und der Umfang der DKIM-Signierung wurde festgelegt. Außerdem ist die Nutzung von nicht gewhitelisteten IPs ist nur noch für Versandaktionen von Neukunden zulässig. Die bisher geltende Ausnahme für internationale Versendungen entfällt.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie sich für die genauen Regeln zum Publizieren von Rügen oder die weiteren Änderungen interessieren.