“No-Reply” Bestätigungsmails mit Werbung unzulässig

BGH veröffentlicht Urteilsbegründung zur Unzulässigkeit von Werbung in „No-Reply“ Bestätigungsmails

Am 15. Dezember 2015 hat der BGH geurteilt: Die Zusendung einer Transaktions-E-Mail mit werblichem Inhalt gegen den erklärten Willen des Adressaten ist eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und somit rechtswidrig.

Kurzum heißt das, wenn Sie keine Permission für die Zusendung von Werbung von Ihrem Empfänger haben, dürfen Sie ihm auch in einer Transaktionsmail keine werblichen Inhalte zusenden.

Neues Urteil zu Werbung in No-Replay E-Mails

Im besagten Fall vom Dezember 2013 handelte es sich um einen Verbraucher, der per E-Mail eine Kündigung aussprach und um deren Bestätigung bat. Daraufhin hat der Kläger eine automatische Bestätigungsemail erhalten, die neben der Eigangsbestätigung seiner versandten E-Mail auch Werbung enthielt. Ihm wurde ein Wetterbenachrichtigungdienst per SMS angeboten. Nachdem sich der Kläger erneut per E-Mail an den Dienstleister wandte und mitteilte, dass er mit dieser Werbung nicht einverstanden sei, erhielt er nochmals die automatische „No-Reply“ Mail – mit Werbung. Vor Gericht bekam der Verbraucher schließlich recht:

Der unter anderem für das Recht der unerlaubten Handlungen zuständige VI. Zivilsenat hat […] entschieden, dass gegen den erklärten Willen eines Verbrauchers übersandte E-Mail Schreiben mit werblichem Inhalt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen.

Ausschlaggebend war die Übersendung der letzten Bestätigungsmail mit Werbezusatz vom 19. Dezember 2013, die den Kläger in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzte, weil sie gegen seinen zuvor erklärten ausdrücklichen Willen erfolgt ist.

Die vollständige Urteilsbegründung des BGH finden Sie hier:

Sie wollen trotzdem nicht in allen Transaktionsmails auf Werbung verzichten?Unsere Empfehlung:

Erstellen Sie zwei Varianten Ihrer Transaktionsmails und entscheiden Sie je nach Permission, welche versendet werden soll. Wenn eine Einwilligung zum Newsletter vorliegt, dürfen werbliche Inhalte in Transaktionsmails eingefügt werden.

Bei Fragen zum Thema wenden Sie sich gerne an unsere Berater: sales@agnitas.de

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