Rückblick auf das Seminar “Rechtstipps”

Rechtstipps für das E-Mail-MarketingRückblick auf das Seminar für rechtskonforme Mailings

Das Safe-Harbor-Urteil hat eine ganze Branche verunsichert. Datenschutz und Datennutzung im Rahmen des E-Marketings stehen nun in vielen Unternehmen auf dem Prüfstand. Das betrifft natürlich auch den Newsletter. Unser Workshop im November mit Rechtstipps für das E-Mail-Marketing hat die Teilnehmer auf den neuesten Stand gebracht. Wie haben die wichtigsten Punkte für Sie hier zusammen gefasst.

Rechtsfragen sind selten simpel. Dies gilt vor allem in so dynamischen Märkten wie dem E-Marketing. Unternehmen, die alle Möglichkeiten der modernen Kundenkommunikation ausschöpfen möchten, müssen daher stets am Ball bleiben. Das bestätigt auch David Overbeck, Rechtsanwalt und Fachmann für Datenschutz. Er war Referent eines Seminars zum Thema rechtskonformes E-Mail-Marketing am 19. November bei AGNITAS. Die Rechtslage im E-Mail-Marketing ändert sich ständig. Das beste Beispiel ist Safe Harbor. Unternehmen, die auf Basis eine Safe-Harbor-Abkommens personenbezogene Daten in die USA übermitteln, handeln seit 6. Oktober 2015 rechtswidrig. Aber bei E-Mail-Marketing drohen auch eine ganze Reihe weiterer rechtlicher Fallstricke.

Sechs Themengebiete, die beachtet werden sollten

Teilnehmer der Schulung für rechtskonformes E-Mail-Marketing
Teilnehmer der Schulung

Die Themen reichen von der Adressgenerierung, dem gesetzeskonformen Opt-In und Opt-Out über den Datenschutz bis hin zu Inhalt und zulässigem Retargeting. Die komplexe Rechtslage spiegelt sich auch in den höchst unterschiedlichen Wissensständen der neun Teilnehmer wider: „Ich glaube, wir berücksichtigen nur wenige der genannten Punkte“ war ebenso eine Einschätzung wie „Immerhin knapp die Hälfte der besprochenen Punkte wusste ich schon“.

Höchste Zeit, sich in knapp vier Stunden auf den neuesten Stand zu bringen!

Anschauliche Beispiele, aktuelle Informationen und Rechtstipps für das E-Mail-Marketing

„Paragraphen und Gesetzestexte stoßen bei den Zuhörern schnell auf Widerstand. Wir haben also anschauliche Tipps zu rechtskonformen E-Mail-MarketingBeispiele bearbeitet, so dass die Teilnehmer die Praxisrelevanz schnell erfassen konnten“, erläutert Oberbeck den Vorteil des Seminars. Dem stimmten die Teilnehmer zu: Sie alle konnten aus der Schulung wichtige Punkte für das rechtskonforme E-Mail-Marketing mitnehmen und würden die Veranstaltung weiterempfehlen. Alle, die an dem Seminar nicht teilnehmen konnten, finden weitere Infos im aktuellen Whitepaper mit den Rechtstipps zum E-Mail-Marketing.

Datenschutzbeauftragter und Rechtsanwalt David Oberbeck

Datenhosting in Deutschland umgeht Safe-Harbor-Problematik

Und Safe Harbor? David Oberbeck beruhigt: „Nicht alle Unternehmen, die auf uns zukommen, sind betroffen und müssen sofort Maßnahmen ergreifen. Sofern Sie eine Newsletter-Lösung nutzen, die das Datenhosting in Deutschland betreibt – so wie AGNITAS, steht dem nächsten Mailing nichts im Wege.“